Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwehrsteuer

Mit der Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwehrsteuer sollen die AHV-Renten gesichert werden. Zu diesem Zweck sollen die Mehrwehrsteuersätze wie folgt erhöht werden:

  • Normalsatz von 7.7% auf 8.1%
  • reduzierter Satz (gilt z.B. für Nahrungsmittel) von 2.5% auf 2.6%
  • Sondersatz für Beherbergungen von 3.7% auf 3.8%

Diese Vorlage ist Teil der AHV-21-Reform und deshalb mit der Änderung des Bundesgesetzes über die AHV verknüpft. Wird eine der beiden Vorlagen abgelehnt, dann scheitert die andere automatisch auch.

Ich lehne die Erhöhung der Mehrwehrsteuer ab.

Angesichts der stark gestiegenen Energiekosten, der deutlichen Zunahme der Inflation, und dem prognostizierten starken Anstieg bei den Krankenkassenprämien, erachte ich eine Erhöhung der Mehrwehrsteuer zum jetzigen Zeitpunkt als unangebracht. Zumal es sich bei der Mehrwehrsteuer um eine "unsoziale" Steuer handelt, welche Geringverdiener verhältnismässig stärker belastet als Gutverdiener. Und somit eine Steuererhöhung genau diejenigen am meisten trifft, die durch die vorher erwähnten Faktoren sowieso bereits am meisten belastet werden.

Fazit: Ich sage Nein zur Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwehrsteuer, weil ich dagegen bin, den aktuellen Anstieg bei den Lebenshaltungskosten durch eine Steuererhöhung noch zusätzlich zu verstärken.

Update (26. September): Die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwehrsteuer wurde mit 55.1% angenommen.