Änderung des Bundesgesetzes über die AHV
Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die AHV soll das Rentenalter von Frauen von 64 Jahren auf 65 Jahre erhöht werden, und somit demjenigen der Männer gleichgestellt werden. Zusätzlich soll sich die Pensionierung mit Teilrenten flexibler gestalten lassen.
Gegen die Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen, womit das Stimmvolk das letzte Wort hat.
Diese Vorlage ist Teil der AHV-21-Reform und mit der Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer verknüpft. Wird eine der beiden Vorlagen abgelehnt, dann scheitert automatisch auch die andere.
Ich begrüsse die Angleichung des Rentenalters für Mann und Frau. Für mich ist es unverständlich, weshalb dies nicht schon längst geschehen ist. Entbehrt die heutige Lösung doch jeder Logik: Frauen bezahlen aufgrund des tieferen Rentenalters weniger lange in die AHV ein, gleichzeitig beziehen sie selbst bei gleichem Rentenalter länger eine Rente aufgrund der höheren Lebenserwartung. Das geht nicht auf. Konsequenterweise müsste das Rentenalter für Frauen sogar höher sein als dasjenige der Männer.
Während ich die schrittweise Erhöhung des Rentenalters befürworte, lehne ich die Ausgleichsmassnahmen in Form eines lebenslangen Rentenzuschlages für gewisse Jahrgänge von Frauen ab. Es macht für mich keinen Sinn, einen Teil der Kosteneinsparungen gleich wieder für neue Privilegien zu verwenden. Dies passt nicht zum erklärten Ziel der AHV-21-Reform, "die Finanzen der AHV zu stabilisieren und die Renten zu sichern".
Die Anpassungen für eine flexible Pensionierung betrachte ich als "nice-to-have". Ich würde sie weglassen, denn die Anpassungen führen zu Mehrkosten und stehen somit ebenfalls nicht im Einklang mit dem Ziel der AHV-21-Reform.
Bis hierhin hätte ich die Vorlage trotz allem knapp angenommen. Den Ausschlag zum Nein gibt die (undemokratische) Verknüpfung mit der anderen AHV-Vorlage. Jene Vorlage lehne ich ab. Dies bedeutet aufgrund der Verknüpfung automatisch die Ablehnung der ganzen AHV-21-Reform. Wenn ich die Reform also sowieso schon ablehne, dann ist es nur logisch, diese Vorlage ebenfalls abzulehnen, da ich damit gleich zweimal meine Ablehnung gegenüber der Reform zum Ausdruck bringen kann.
Fazit: Ich sage Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über die AHV, weil ich bereits durch mein Nein zur anderen AHV-Vorlage die AHV-21-Reform abgelehnt habe und sich durch die Verknüpfung der beiden Vorlagen ein Nein für diese Vorlage geradezu aufdrängt. Ohne diese Verknüpfung hätte ich allerdings knapp Ja gesagt.
Update (26. September): Die Änderung des Bundesgesetzes über die AHV wurde mit 50.6% angenommen.