Verhüllungsverbot

Mit der Initiative "Ja zum Verhüllungsverbot" wollen die Initianten die Verhüllung des eigenen Gesichts im öffentlichen Raum und an öffentlich zugänglichen Orten verbieten. Ausnahmen gibt es nur aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums.

Falls die Initiative abgelehnt wird, tritt der indirekte Gegenvorschlag in Kraft. Dieser sieht vor, dass Personen gegenüber Behörden ihr Gesicht zeigen müssen, wenn dies für die Identifizierung notwendig ist.

Ich lehne die Initiative klar ab. Kleidervorschriften – in diesem Fall, welche Art von Verhüllung zulässig ist – gehören für mich nicht in die Bundesverfassung. Wenn jemand sein Gesicht verhüllen will, aus welchen Gründen auch immer, so soll eine Person dies auch tun dürfen. Dies bedeutet nicht, dass es ein Recht darauf gibt, sich zu verhüllen. Lokale oder temporäre Einschränkungen – zum Beispiel durch Kleidervorschriften in Firmen oder Schulen – sind für mich in Ordnung.

Fazit: Ich sage Nein zur Initiative "Ja zum Verhüllungsverbot", weil für mich ein generelles Verhüllungsverbot einen zu grossen Eingriff in die persönliche Freiheit darstellt.

Update (8. März): Die Initiative "Ja zum Verhüllungsverbot" wurde mit 51.2% angenommen.