Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie
Mit der Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie wollen Bundesrat und Parlament das Waffengesetz an die aktualisierte EU-Waffenrichtlinie anpassen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen, womit nun das Volk das letzte Wort hat.
Mein Interesse an dieser Vorlage ist gering, da ich keinen Bezug zum Schiesswesen habe.
Grundsätzlich habe ich den Eindruck, dass das bestehende Waffengesetz ausreichend ist für den Schutz der Schweizer Bevölkerung vor Waffengewalt. Und die vorgeschlagenen Änderungen diesen Schutz nur geringfügig verbessern würden, falls überhaupt.
Als bürokratische Schikane mit fragwürdigem Nutzen empfinde ich die Pflicht für Sportschützen mit Waffen, die eine Ausnahmebewilligung erfordern, dass diese nach fünf und zehn Jahren bei der zuständigen kantonalen Behörde nachweisen müssen, entweder Mitglied eines Schiessvereins zu sein, oder die Waffe regelmässig für sportliches Schiessen zu nutzen. Was soll das bringen?
Bis zu diesem Punkt würde ich die Revision des Waffengesetzes ablehnen. Doch leider ist die Vorlage mit den Abkommen zu Schengen und Dublin verknüpft, das heisst, bei einem Nein zur Vorlage treten diese Abkommen automatisch ausser Kraft, es sei denn, die EU beschliesst, die Zusammenarbeit fortzusetzen. Der Nutzen dieser Abkommen überwiegt für mich klar die Nachteile der Waffengesetzrevision, weshalb ich der Anpassung des Waffengesetzes schlussendlich zustimme.
Fazit: Ich sage Ja zur Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie aufgrund der Verknüpfung mit den Abkommen zu Schengen und Dublin, ansonsten würde ich das überarbeitete Waffengesetz hingegen ablehnen.
Update (20. Mai): Die Vorlage wurde mit 63.7% angenommen.