Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen

Mit der Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen soll ein Mindeststeuersatz von 15% für internationale Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von min. 750 Mio. Euro eingeführt werden. Hierzu soll der Bund eine Ergänzungssteuer erheben können, um die Differenz zwischen einer tieferen Steuerbelastung und dem Mindeststeuersatz auszugleichen. 25% der Einnahmen würden an den Bund gehen, die restlichen 75% an die Kantone.

Bei einem allfälligen Nein würde die Mindeststeuer von 15% für die internationalen Grossfirmen trotzdem kommen, nur würde sie dann im Ausland erhoben und die Einnahmen dorthin fliessen.

Grundsätzlich bin ich gegen eine steuerliche Ungleichbehandlung von Grossfirmen gegenüber kleineren Firmen. Aber eben, in diesem Fall kommt die Mindeststeuer sowieso, da sie international eingeführt wird. Und somit geht es bei dieser Vorlage einfach darum, wer die entsprechenden Steuereinnahmen erhält: das Ausland oder die Schweiz. Die rationale Antwort darauf: die Schweiz.

Ob die Verteilung der Steuereinnahmen innerhalb der Schweiz fair ist, kann ich nicht beurteilen. Der Vorschlag sieht vernünftig aus. Und sonst können wir die Verteilung immer noch zu einem späteren Zeitpunkt anpassen. Sie ist für diese Vorlage zweitrangig.

Fazit: Ich sage Ja zur Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen, weil es die rationale Option ist, die Steuereinnahmen in der Schweiz zu behalten anstatt sie dem Ausland zu überlassen.

Update (19. Juni): Die Vorlage wurde mit 78.5% angenommen.