Neue Finanzordnung 2021
Die Vorlage zur neuen Finanzordnung 2021 ist leicht verständlich: Die Befugnis des Bundes zur Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer läuft per Ende 2020 aus, und soll deshalb um 15 Jahre, bis Ende 2035, verlängert werden.
Trotz dieser Einfachheit halte ich die Vorlage für schlecht gestaltet, da sie mir mögliche Optionen vorenthält. Ich kann nur Ja oder Nein zu beiden Steuern sagen, nicht jedoch Ja zur einen und Nein zur anderen. Ein Szenario, welches durchaus denkbar ist, handelt sich doch um zwei voneinander unabhängige Steuern mit unterschiedlichen Eigenschaften. Aus diesem Grund wäre es angebracht gewesen, die Vorlage aufzuteilen.
Ohne solch eine Aufteilung bleibt einem faktisch nichts anderes übrig, als Ja zu sagen, stehen doch insgesamt zwei Drittel der Bundeseinnahmen auf dem Spiel. Bei einem allfälligen Nein müssten diese wegfallenden Einnahmen entweder durch andere Steuern kompensiert werden und/oder es käme zu einem mehr oder weniger massiven Leistungsabbau, verbunden mit einer Zeit der Unsicherheit. Also nicht unbedingt ein wünschenswertes Szenario...
Aufgrund dieses Sachzwangs macht für mich eine befristete Verlängerung wenig Sinn. Der Sachzwang führt faktisch zu einer unbefristeten Verlängerung, somit wäre es nur konsequent, diesen Sachverhalt anzuerkennen und in die Verfassung zu schreiben. Das Parlament war gegenteiliger Auffassung, womit die unbefristete Verlängerung nicht zur Abstimmung steht.
Fazit: Ich sage, gezwungenermassen, Ja zur Finanzordnung 2021, kann jedoch letztlich meinen Willen nicht ausdrücken. Ich bin für eine unbefristete Weiterführung der direkten Bundessteuer und setze, mangels vertiefter Betrachtung, ein Fragezeichen hinter die Verlängerung der Mehrwertsteuer.
Update (4. März): Die Vorlage wurde mit 84.1% angenommen.