Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)
Mit der Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs) soll neu eine Kündigung möglich sein, falls "bei objektiver Beurteilung ein bedeutender und aktueller Eigenbedarf" geltend gemacht werden kann. Bisher braucht es dazu einen "dringenden Eigenbedarf".
Gegen die Gesetzesänderung wurde erfolgreich das Referendum ergriffen, weshalb das Stimmvolk das letzte Wort hat.
Ich lehne die Vorlage ab. Ich sehe keinen Handlungsbedarf zur Lockerung des Kündigungsschutzes und schliesse mich der ursprünglichen Meinung des Bundesrates an.
Fazit: Ich sage Nein zur Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs), da ich keinen Handlungsbedarf sehe.
Update (25. November): Die Vorlage wurde mit 53.8% abgelehnt.