Justiz-Initiative

Mit der Justiz-Initiative wollen die Initianten das Wahlverfahren für Bundesrichter ändern.

Bisher werden Kandidaten von der parlamentarischen Gerichtskommission geprüft und dem Parlament zur Wahl empfohlen. Die Gerichtskommission achtet dabei darauf, dass die Parteien angemessen am Bundesgericht vertreten sind. Das Parlament wählt die Bundesrichter für eine sechsjährige Amtsdauer, wobei diese beliebig oft wiedergewählt werden können.

Neu sollen Bundesrichter mittels Losverfahren bestimmt werden, wobei eine unabhängige Fachkommission entscheidet, wer zum Losverfahren zugelassen wird. Die Amtsdauer endet fünf Jahre nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Auf Antrag des Bundesrates kann das Parlament einen Bundesrichter abberufen, falls er die Amtspflichten schwer verletzt hat, oder nicht mehr fähig ist, das Amt auszuüben.

Mein Interesse an dieser Initiative hält sich in Grenzen, denn grundsätzlich funktioniert die heutige Lösung (zumindest soweit ich dies beurteilen kann). Trotzdem befürworte ich die Initiative, und zwar aus zwei Gründen.

Erstens erachte ich das Kriterium der Parteizugehörigkeit als irrelevant für einen Bundesrichter, ebenso Kriterien wie das Geschlecht, das Alter, oder die Herkunft. Somit bleibt noch die fachliche Qualifikation, und wenn diese bei allen Kandidaten ähnlich ist, dann ist für mich das Losverfahren am fairsten.

Und zweitens betrachte ich die Gesamterneuerungswahlen der Bundesrichter als Alibiübungen, da die Richter in der Regel wiedergewählt werden. In knapp 150 Jahren wurden, gemäss Abstimmungsbüchlein, gerade einmal zwei Richter aus Altersgründen nicht wiedergewählt. Deshalb halte ich es für angebracht, diese Wahlen durch einen Abberufungsprozess zu ersetzen, der nur äusserst selten zur Anwendung kommen dürfte.

Fazit: Ich sage Ja zur Justiz-Initiative, weil für mich die Parteizugehörigkeit eines Kandidaten für die Wahl ans Bundesgericht irrelevant ist und ich den Losentscheid in diesem Fall als fairste Methode betrachte. Zudem begrüsse ich einen Abberufungsprozess anstelle der Gesamterneuerungswahlen.

Update (29. November): Die Justiz-Initiative wurde mit 68.1% abgelehnt.