Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)
Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) soll die Kostenaufteilung zwischen den Krankenkassen und den Kantonen einheitlich geregelt werden. Neu ist, dass die Kantone künftig mindestens 26.9% der Kosten für alle Gesundheitsleistungen übernehmen. Bisher beteiligten sich die Kantone nicht an den Kosten für ambulante Leistungen. Bei stationären Leistungen übernahmen sie mindestens 55% der Kosten und rund 46% für Pflegeleistungen.
Gegen die Gesetzesänderung wurde erfolgreich das Referendum ergriffen, weshalb das Stimmvolk das letzte Wort hat.
Ich habe mich schwergetan mit dieser Vorlage und lehne sie knapp ab.
Ich halte es zwar für sinnvoll, die Kostenaufteilung für ambulante und stationäre Leistungen zu vereinheitlichen, jedoch erschliesst sich mir nicht, warum dies auch für die Pflegeleistungen gelten sollte.
Nicht nachvollziehen kann ich, warum sich die Kantone für diese Vorlage einsetzen. Basierend auf den Zahlen für 2022 würde die Vorlage für sie zu Mehrausgaben von rund einer Milliarde Franken führen. Ich hätte erwartet, dass sie sich mit aller Kraft dagegen wehren.
Skeptisch bin ich hinsichtlich der Erwartungen, dass die einheitliche Finanzierung einen Anreiz schafft, Leistungen vermehrt ambulant statt stationär zu erbringen. Und dadurch zu Kosteneinsparungen führt. Dabei wird jedoch nicht berücksichtigt, dass für die Spitäler weiterhin der Anreiz besteht, Leistungen stationär zu erbringen, da sie ihre Betten auslasten müssen.
Fazit: Ich sage Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Einheitliche Finanzierung der Leistungen), getreu dem Motto "Im Zweifel Nein".
Update (25. November): Die Vorlage wurde mit 53.3% angenommen.