Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)
Mit dem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) soll die Polizei neue Möglichkeiten erhalten, um präventiv einschreiten zu können, falls konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass von einer Person eine terroristische Gefahr ausgeht. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen, somit hat das Volk das letzte Wort.
Ich lehne das Gesetz aus drei Gründen ab.
Der mit Abstand wichtigste Grund für mich ist sicherlich, dass ich Zweifel am Nutzen habe. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass sich ein Terrorist durch die vorgesehenen Massnahmen von einer terroristischen Tat abhalten lässt. Insbesondere, wenn ein Terrorist bereit ist, für seine Sache zu sterben.
Der zweite Grund ist, dass, abgesehen vom Hausarrest, alle Massnahmen durch fedpol angeordnet werden. Ich betrachte dies hingegen als Aufgabe eines Gerichtes. Und die Zuständigkeit von fedpol ist "nur" die Durchsetzung der angeordneten Massnahmen.
Zu guter Letzt verstehe ich nicht, wie Beschwerden gegen angeordnete Massnahmen in der Praxis funktionieren sollen. Betroffene können sich zwar an das Bundesverwaltungsgericht wenden, doch wie soll das Gericht beurteilen, ob eine Massnahme gerechtfertigt war? Eine Massnahme ist ja nur dann als gerechtfertigt (aber gescheitert) erkennbar, wenn es zu einer terroristischen Tat kommt. Ansonsten kann die Massnahme entweder gerechtfertigt sein, weil sie erfolgreich einen terroristischen Gefährder von einer terroristischen Tat abgehalten hat. Oder ungerechtfertigt, weil es sich gar nicht um einen terroristischen Gefährder gehandelt hat.
Fazit: Ich sage Nein zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, weil ich primär Zweifel am Nutzen habe.
Update (14. Juni): Das Gesetz wurde mit 56.6% angenommen.