Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz)

Mit dem Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) soll eine vom Bund anerkannte elektronische Identität geschaffen werden: die sogenannte E-ID. Der Bund prüft hierbei die Identität der einzelnen Personen und kontrolliert die E-ID-Anbieter, welche für die technische Umsetzung zuständig sind.

Gegen das E-ID-Gesetz wurde das Referendum ergriffen, womit das Volk das letzte Wort hat.

Ich habe mich schwer getan mit dieser Vorlage.

Einerseits begrüsse ich eine vom Bund anerkannte elektronische Identität. Und auch die Aufgabenteilung zwischen Bund und den E-ID-Anbietern erachte ich als sinnvoll.

Andererseits gibt es für mich einige Fragezeichen.

Die Idee hinter den drei verschiedenen Sicherheitsniveaus erschliesst sich mir nur teilweise. Ich verstehe nicht, weshalb es nicht einfach nur zwei Sicherheitsniveaus gibt: eines mit Foto, und eines ohne. Es ist erstaunlich, dass diese Sicherheitsniveaus im Text zur Vorlage überhaupt nicht erwähnt werden, und immer nur von der E-ID die Rede ist, obwohl es genaugenommen drei Arten von E-IDs geben wird.

Und ich verstehe auch nicht, was es mit den unterschiedlichen Aktualisierungsfrequenzen der Daten auf sich hat: die Daten ändern sich entweder gar nicht (z.B. das Geburtsdatum), oder nur sehr selten (z.B. der amtliche Name). Es wäre logischer, wenn die aktualisierten Daten vom Bund zum E-ID-Anbieter fliessen würden, anstatt dass der E-ID-Anbieter beim Bund regelmässig eine Abfrage zur Aktualisierung der Daten durchführen muss.

Weiters verstehe ich nicht, weshalb Betreiber von Diensten, welche die E-ID verwenden wollen, eine Vereinbarung mit einem E-ID-Anbieter benötigen. Für eine grössere Verbreitung wäre es sicherlich hilfreich, wenn jeder ohne grossen administrativen Aufwand einen Login mit E-ID in eine Website einbauen könnte.

Fazit: Ich sage Nein zum Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste, nach dem Motto "Im Zweifel Nein", da mir gewisse Punkte unklar sind, insbesondere bezüglich der Sicherheitsniveaus.

Update (8. März): Das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste wurde mit 64.4% abgelehnt.