Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege
Diese Vorlage ergänzt den bisherigen Artikel 88 der Bundesverfassung über Fuss- und Wanderwege um Velowege. Eine logische Ergänzung, wie ich finde, macht es doch Sinn, Velowege rechtlich gleich zu behandeln wie Fuss- und Wanderwege.
Die praktischen Auswirkungen bei einem allfälligen Ja dürften jedoch gering ausfallen, da weiterhin die Kantone und Gemeinden zuständig sind für Planung, Bau und Unterhalt von Velowegen.
Grundsätzlich geht mir die Vorlage zu wenig weit. Schaue ich mir an, was teilweise im Ausland gemacht wird zur Förderung des Veloverkehrs, mit Kopenhagen als wohl bekanntestem Beispiel, dann ist es offensichtlich, dass es hier in der Schweiz noch viel Luft nach oben gibt.
Fazit: Ich sage Ja zu diesem Bundesbeschluss, weil es sich für mich um eine logische Ergänzung des bisherigen Verfassungsartikels handelt.
Update (24. September): Der Bundesbeschluss wurde mit 73.6% angenommen.