Bundes­beschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wander­wege

Diese Vorlage ergänzt den bisherigen Artikel 88 der Bundesverfassung über Fuss- und Wander­wege um Velowege. Eine logische Ergänzung, wie ich finde, macht es doch Sinn, Velowege rechtlich gleich zu behandeln wie Fuss- und Wander­wege.

Die praktischen Auswirkungen bei einem allfälligen Ja dürften jedoch gering ausfallen, da weiterhin die Kantone und Gemeinden zuständig sind für Planung, Bau und Unterhalt von Velowegen.

Grundsätzlich geht mir die Vorlage zu wenig weit. Schaue ich mir an, was teilweise im Ausland gemacht wird zur Förderung des Veloverkehrs, mit Kopenhagen als wohl bekanntestem Beispiel, dann ist es offensichtlich, dass es hier in der Schweiz noch viel Luft nach oben gibt.

Fazit: Ich sage Ja zu diesem Bundes­beschluss, weil es sich für mich um eine logische Ergänzung des bisherigen Verfassungsartikels handelt.

Update (24. September): Der Bundes­beschluss wurde mit 73.6% angenommen.