Änderung des Filmgesetzes

Mit der Änderung des Filmgesetzes müssen Streaminganbieter und ausländische Fernsehsender, die gezielt Werbefenster für das Schweizer Publikum senden, zukünftig mindestens vier Prozent des in der Schweiz erzielten Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen investieren. Oder eine entsprechende Ersatzabgabe leisten, die der Schweizer Filmförderung zugutekommt. Damit sollen sie Schweizer Fernsehsendern gleichgestellt werden, für welche diese Pflicht bereits seit Jahren gilt. Zusätzlich muss das Angebot der Streaminganbieter zu mindestens 30% aus europäischen Filmen und Serien bestehen.

Gegen die Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen, somit hat das Volk das letzte Wort.

Ich lehne die Vorlage klar ab. Ich erachte es nicht als Aufgabe des Staates, privaten Firmen vorzuschreiben, wie sie einen bestimmten Teil des Umsatzes investieren müssen. Das geht mir zu weit. Zumal es sich hierbei lediglich um Unterhaltungsanbieter handelt, und nicht um Betreiber von kritischen Infrastrukturanlagen.

Ich begrüsse es zwar, wenn Streaminganbieter ins Schweizer Filmschaffen investieren. Doch ist es auch okay, wenn sie ihr (begrenztes) Filmbudget anderweitig einsetzen. Letztlich geht es für die Streaminganbieter darum, mit den vorhandenen finanziellen Mitteln das bestmögliche Angebot für die (zukünftigen) Kunden bereitzustellen. Dieses bestmögliche Angebot kann Schweizer Filme umfassen, muss aber nicht. Denn die Herkunft eines Filmes ist kein Qualitätskriterium. Daraus folgt, dass Vorgaben zur Herkunft nicht dazu beitragen, dieses bestmögliche Angebot zu erreichen, sondern, im Gegenteil, eher davon ablenken. Dies trifft ebenfalls auf die vorgesehene Quote für europäische Filme zu.

Fazit: Ich sage Nein zur Änderung des Filmgesetzes, da ich es nicht als Aufgabe des Staates ansehe, Streaminganbietern Vorgaben bezüglich deren Angebot zu machen. Dies kann getrost dem Markt überlassen werden.

Update(16. Mai): Die Änderung des Filmgesetzes wurde mit 58.4% angenommen.