Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (Vaterschaftsurlaub)

Mit der Änderung des Erwerbsersatzgesetzes soll ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub eingeführt werden. Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zu einer Initiative, die einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub fordert. Da dagegen das Referendum ergriffen wurde, ist nun das Stimmvolk am Zug.

Bei einem allfälligen Ja wird die Initiative für einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub zurückgezogen. Was bei einem Nein passiert, ist noch unklar. Entweder wird die Initiative ebenfalls zurückgezogen oder sie kommt zur Abstimmung.

Ich erachte einen Vaterschaftsurlaub als unnötig. Beim Mutterschaftsurlaub verstehe ich, dass nach einer Geburt eine gewisse Erholungsphase notwendig ist. Doch bei einem Vater sehe ich keine solche Notwendigkeit.

Hinzu kommt, dass bereits heute jeder Vater sich problemlos einen zwei- oder vierwöchigen Vaterschaftsurlaub finanzieren kann, indem er die ihm zustehenden Ferientage bezieht.

Fazit: Ich sage klar Nein zur Änderung des Erwerbsersatzgesetzes, da ich einen Vaterschaftsurlaub als unnötig erachte und Väter sich einen solchen problemlos selbst finanzieren können.

Update (28. September): Die Änderung des Erwerbsersatzgesetzes wurde mit 60.3% angenommen.