Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer
Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer soll die Verrechnungssteuer auf Zinsen von Schweizer Obligationen abgeschafft werden. Ebenso soll die Verrechnungssteuer auf Zinsen auf Bankkonten von juristischen Personen und ausländischen Anlegern wegfallen. Ausserdem soll die Umsatzabgabe für inländische Obligationen aufgehoben werden.
Bei der Umsatzabgabe sollen gemäss Abstimmungsbüchlein die Mindereinnahmen jährlich 25 Mio. Franken betragen, und bei der Verrechnungssteuer zwischen 215 bis 275 Mio. Franken.
Gegen die Gesetzesänderung wurde erfolgreich das Referendum ergriffen, womit das Stimmvolk das letzte Wort hat.
Ich lehne die Gesetzesänderung ab.
Der wichtigste Grund ist die Bevorzugung von inländischen Obligationen gegenüber inländischen Aktien. Gemäss Abstimmungsbüchlein ist die Verrechnungssteuer aus administrativer Sicht kompliziert und aufwendig. Wenn dem so ist, weshalb wird sie dann nicht auch für Dividendenausschüttungen abgeschafft? Die administrativen Abläufe dürften hier dieselben sein wie bei Zinszahlungen von Obligationen. Und das Rückerstattungsverfahren für ausländische Anleger dürfte ebenfalls dasselbe sein. Alternativ hätte es der Bund selbst in der Hand, die Abläufe weniger kompliziert und aufwendig zu gestalten.
Ein weiterer Grund, wenngleich eher theoretischer Natur, ist die Benachteiligung von Schweizer Anlegern gegenüber ausländischen Anlegern. Durch den Wegfall der Verrechnungssteuer auf Zinsen auf Bankkonten können diese sofort über den gesamten Zins verfügen. Währenddessen stehen Schweizer Anlegern nur 65% des Zinses sofort zur Verfügung, die restlichen 35% erhalten sie erst zu einem späteren Zeitpunkt von den Steuerbehörden zurückbezahlt.
Gemäss Abstimmungsbüchlein soll sich die Reform selbst finanzieren. Und zwar indem das Geschäft mit Obligationen vermehrt in die Schweiz zurückkehrt und hier zu mehr Steuereinnahmen führt. Wie realistisch dies ist, oder ob es reines Wunschdenken ist, kann ich nicht beurteilen.
Fazit: Ich sage Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer, weil ich die Bevorzugung von inländischen Obligationen gegenüber inländischen Aktien ablehne.
Update (26. September): Die Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer wurde mit 52% abgelehnt.