Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben

Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben soll die Emissionsabgabe abgeschafft werden. Mit dieser Abgabe wird die Eigenkapitalaufnahme von Firmen besteuert. Die Abgabe beträgt 1% des aufgenommenen Kapitals, mit einem Freibetrag von einer Million Franken. Gemäss Abstimmungsbüchlein beliefen sich die Einnahmen im Durchschnitt der letzten zwanzig Jahre auf knapp 250 Millionen Franken pro Jahr.

Gegen die Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen, somit hat das Stimmvolk das letzte Wort.

Ich lehne die Vorlage aus zwei Gründen ab.

Angesichts der ausserordentlichen Kosten aufgrund der Pandemie, die den Finanzhaushalt des Bundes wohl auch in der näheren Zukunft weiter belasten werden, erachte ich den Zeitpunkt für die Streichung der Emissionsabgabe als unpassend. Auch wenn der Bund selbst die Mindereinnahmen als "verkraftbar" beurteilt.

Der zweite Grund ist, dass mir Informationen zum historischen Hintergrund der Emissionsabgabe fehlen. Weshalb wurde sie eingeführt? Was waren die Argumente dafür? Was waren die Überlegungen dahinter? Eine Gegenüberstellung dieser Punkte mit den heutigen Argumenten zur Abschaffung habe ich im Abstimmungsbüchlein schmerzlich vermisst. Schliesslich gab es in der Vergangenheit offenbar gute Gründe, die eine Mehrheit zur Einführung dieser Abgabe bewog.

Fazit: Ich sage Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben, da ich einerseits den Zeitpunkt für die Streichung der Emissionsabgabe als unpassend empfinde angesichts der ausserordentlichen Kosten durch die Pandemie, und andererseits fehlen mir Informationen dazu, weshalb die Emissionsabgabe eingeführt wurde.

Update (14. Februar): Die Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben wurde mit 62.7% abgelehnt.