Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Kinderabzüge)

Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sollen bei der Bundessteuer sowohl der allgemeine Kinderabzug wie auch der maximale Abzug für die Drittbetreuung von Kindern erhöht werden: von CHF 6'500 auf CHF 10'000 pro Kind respektive von CHF 10'100 auf CHF 25'000 pro Kind.

Gegen die Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen, somit hat das Stimmvolk das letzte Wort.

Ich bin gegenüber Steuerabzügen grundsätzlich kritisch eingestellt und ich bin für die Abschaffung der meisten Abzüge. Dazu gehören auch der allgemeine Kinderabzug und der Abzug für die Drittbetreuung.

Diese stellen für mich eine Bevorzugung der Lebensform mit Kindern gegenüber derjenigen ohne Kindern dar. In meinen Augen sollte sich der Staat diesbezüglich neutral verhalten. Aus diesem Grund macht es für mich keinen Sinn, diese Abzüge zu erhöhen und Steuergeschenke zu verteilen.

Fazit: Ich sage klar Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, da ich gegen den allgemeinen Kinderabzug und den Abzug für die Drittbetreuung bin und somit eine Erhöhung derselben im Widerspruch dazu stehen würde.

Update (28. September): Die Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer wurde mit 63.2% abgelehnt.